Erklärung zur Barrierefreiheit
Aus Iaawiki
Version vom 19. Februar 2021, 00:42 Uhr von Nitsch (Diskussion | Beiträge)
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
- Methodik der Prüfung: Software Wave und eigene Bewertung & Einschätzung der Redaktion.
- Erstellt am: 13.09.2020
- Zuletzt geprüft am: 13.09.2020
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Im Webauftritt eingebundene Links (speziell diese, die zu externen Seiten führen).
- Einige Bereiche (besonders in älteren Seiten) können zu geringe Farbkontraste aufweisen.
- Ältere Seiten (z.B. Veranstaltungslisten vor WS 20/21) werden nicht vollständig geprüft, da sie lediglich der Dokumentation vergangener Semester dienen.
- Gründe:
- Aufgrund des Umfangs des iaawiki's sowie der Nutzung dieses zur Dokumentation vergangener Veranstaltungen, Events, etc. werden nur die Inhalte stetig geprüft, welche aktuelle Relevanz haben.
- Aufgrund des Aufbaus des iaawiki's auf der Basis von MediaWiki sind gewisse Einschränkungen bezüglich der Anpassungsfähigkeit vorhanden.
Feedback & Kontakt
- Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
- Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
- Kontakt: iaawiki.fk15@tu-dortmund.de
Durchsetzungsverfahren
- Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.
- Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
- Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
- Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
- Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
- DoBuS, der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen.
- Die TU Dortmund bietet grundlegende Informationen über ihr Profil in leichter Sprache an.